IMPRESSUM

Haftungsausschluss

Die Webseite WWW.2INSPECT.TECH befindet sich im Besitz von:

Heilig & Schwab GmbH & Co. KG, Deutschland.

H+S übernimmt keine Gewähr für den Inhalt von anderen Webseiten, auf die verwiesen wird, oder die mit diesem Portal in irgendeiner Weise in Verbindung stehen. Hierfür sind alleinig deren Betreiber verantwortlich. Die zur Verfügung gestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert, dennoch kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. H+S weist ausdrücklich darauf hin, dass die veröffentlichten Daten, Inhalte und Informationen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen jeglicher Art darstellen und eine qualifizierte fachliche Beratung nicht ersetzen. H+S haftet ausdrücklich nicht für die unsachgemäße Nutzung, den Verlust von Daten und den Missbrauch des Portals. Es besteht keine Verpflichtung zur Aktualisierung und Änderung des Portals sowie der Daten und Inhalte.

 

Kontakt

Heilig & Schwab GmbH & Co. KG

Haystraße 24 + D – 55566 Bad Sobernheim

Phone: +49 6751 9312 0

Email: click here

 

Geschäftsführung:

Dipl.-Ing. Michael Klausnitzer

Dr.-Ing. Wolfram Kleuver

 

Sitz der Gesellschaft: Bad Sobernheim

Registergericht Bad Kreuznach HRA 20282

Finanzamt Bad Kreuznach 06/208/07466

 

Persönlich haftend: Heilig & Schwab Verwaltungs-GmbH

Haystraße 24 + D – 55566 Bad Sobernheim

 

Datenschutzerklärung

Die Heilig & Schwab GmbH & Co.KG, Haystraße 24 in 55566 Bad Sobernheim, Deutschland (im Weiteren auch kurz als H+S bezeichnet) ist Betreiber der Webseite 2inspect.tech einschließlich der sonstigen Dienste, die über die Webseite angebotenen werden. H+S ist damit verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Einklang mit allen Rechtsvorschriften zum Datenschutz – insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Zudem ist H+S auch Anbieter i.S. des Telemediengesetzes (TMG), wenn Kunden die Webseite besuchen und die dort angebotene Software und sonstigen Dienste nutzten.

Der Kunde ist der Datenverantwortliche und H+S als Dienstanbieter ist der Auftragsverarbeiter, der im Auftrag des Kunden tätig wird. H+S verwendet Daten des Kunden ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Datensicherheit

Alle vom Nutzer an H+S übergebenen Daten werden verschlüsselt übertragen.

H+S ergreift im Übrigen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die Kundendaten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

Passwörter werden mit einem sicheren Verfahren verschlüsselt gespeichert. H+S wird niemals nach den Kunden-Passwörtern fragen, weder per E-Mail noch telefonisch. Kundenpasswörter können auf Wunsch zurückgesetzt werden. H+S verbessert fortlaufend seine Sicherheitsmaßnahmen entsprechend der technologischen Fortentwicklung.

Die personenbezogenen Daten, die H+S erhebt, werden innerhalb der EU gespeichert und vertraulich behandelt. Der Zugang zu diesen Daten ist auf ausgewählte Mitarbeiter begrenzt. H+S hält sich zu jeder Zeit an die rechtlichen Datenschutzanforderungen.

 

Beim Besuch unserer Seiten

 

Cookies

Auf den H+S Webseiten können Cookies zum Einsatz kommen. Wenn Kommentare auf den Webseiten hinterlassen werden, ist das eine Einwilligung, den Namen, E-Mail-Adresse und Webseite in Cookies zu speichern. Dies ist eine Komfortfunktion, damit bereits eingegebene Daten und Kommentare nicht erneut eingegeben werden müssen. Diese Cookies werden ein Jahr lang gespeichert. Falls eine Anmeldung auf einer H+S Webseite erfolgt, werden wird ein temporäres Cookie gesetzt, um festzustellen, ob der Browser des Anmelders Cookies akzeptiert. Dieses Cookie enthält keine personenbezogenen Daten und wird verworfen, wenn der Browser wieder geschlossen wird. Bei Anmeldung auf der Webseite, wird H+S einige Cookies einrichten, um Anmeldeinformationen und Anzeigeoptionen zu speichern. Anmelde-Cookies verfallen nach zwei Tagen und Cookies für die Anzeigeoptionen nach einem Jahr. Wird im Bereich Anmeldung „Angemeldet bleiben“ auswählt, bleibt die Anmeldung zwei Wochen lang aufrechterhalten. Mit der Abmeldung aus Kundenkonto werden die Anmelde-Cookies gelöscht.

Eingebettete Inhalte von anderen Websites

Beiträge auf den H+S Webseiten können eingebettete Inhalte beinhalten (z. B. Videos, Bilder, Beiträge etc.). Eingebettete Inhalte von anderen Webseiten verhalten sich exakt so, als ob der Besucher die andere Website besucht hätte. Diese Webseiten von Dritten können Daten sammeln, Cookies benutzen, zusätzliche Tracking-Dienste von Dritten einbetten und Nutzerinteraktion mit diesem eingebetteten Inhalt aufzeichnen, inklusive der Interaktion mit dem eingebetteten Inhalt, falls eine Anmeldung bei einem Kundenkonto auf der Webseite Dritter besteht.

Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Dem Kunden steht ein Auskunftsrecht bezüglich der bei H+S über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten und ein Recht auf Berichtigung oder Änderung unrichtiger Daten sowie ein Recht auf deren Sperrung oder Löschung zu. Als Verantwortlicher ist der Kunde für den Inhalt, den er veröffentlicht, verantwortlich. Er hat jederzeit das Recht zur Berichtigung, Blockierung oder Löschung seiner Daten. H+S kann entscheiden, Daten, die vom Kunden veröffentlicht wurden auf seine Anweisung hin zu löschen, behält sich jedoch das Recht vor, Inhalte, die schon veröffentlicht wurden oder die zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen behalten werden müssen, nicht zu löschen. Für eine Auskunft über seine personenbezogenen Daten, zur Veranlassung einer Korrektur unrichtiger Daten oder deren Sperrung bzw. Löschung sowie für weitergehende Fragen über die Verwendung der im Kundenkonto gespeicherten, personenbezogenen Daten kann eine E-Mail an info@2inspect.tech gesendet werden. Der Kunde kann seine Daten in seinem Kundenkonto jederzeit löschen lassen. H+S weist darauf hin, dass im Falle der Löschung der Daten, eine Inanspruchnahme des H+S-Angebotes nicht oder nicht in vollem Umfang möglich ist.

Aktualität und Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Januar 2024. Durch die Weiterentwicklung der Webseite, der Software, digitaler Dienste oder aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es von Zeit zu Zeit notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Webseite unter 2inspect.tech/impressum abgerufen und ausgedruckt werden.

 

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Die folgende Datenverarbeitungsvereinbarung (DVV) bildet die Grundlage für das Verhältnis zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und H+S, dem Dienstanbieter, als Auftragsverarbeiter im Sinne des Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). Diese Vereinbarung bildet die vertragliche Basis, im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten zu können. H+S verarbeitet personenbezogenen Daten nur soweit notwendig und auf Anweisung des Kunden. Aufgrund der großen Kundenbasis sieht H+S von einer individuell -unterzeichneten Vereinbarungen mit jedem einzelnen Nutzer ab. Zudem möchte H+S auch für seine Kunden die Zustimmung zur Datenverarbeitung und den AGB, zur Erfüllung der DSGVO, so einfach und zeitsparend wie möglich gestalten. Eine physische Unterschrift ist nicht notwendig, da explizites Bestätigen der Datenschutzinformationen und das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen als virtuelle Unterschrift fungiert. Diese DVV versichert dem Kunden, dass H+S, als Datenverarbeiter den Anforderungen der DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat H+S erforderliche Vereinbarungen mit allen Drittanbietern geschlossen.

 

Datenverarbeitungsvereinbarung

Zwischen:

Kunde (im Folgenden auch “Verantwortlicher”)

und

Heilig & Schwab GmbH & Co. KG, Haystraße 24, 55566 Bad Sobernheim, Deutschland (im Folgenden “H+S” oder “Auftragsverarbeiter”)

Jeweils eine „Partei“; zusammen „die Parteien“,

haben die Bestimmungen dieser Datenverarbeitungsvereinbarung (im Folgenden „DVV“ oder „Vereinbarung“) über den Schutz personenbezogener Daten in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wenn der Kunde als Verantwortlicher agiert und H+S als Auftragsverarbeiter agiert, um die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, die in der nachstehenden Dienstleistungsvereinbarung spezifiziert sind, zu erfüllen. Als Teil der Erfüllung dieser Verpflichtungen wird H+S bestimmte personenbezogene Daten im Namen des Verantwortlichen, im Einklang mit den Regelungen dieses Vertrages, verarbeiten. Jede Partei stimmt zu und wird dafür Sorge tragen, dass die Bestimmungen dieses Vertrags auch vollumfänglich für alle Tochtergesellschaften der Parteien gelten, welche an den Verarbeitungsvorgängen personenbezogener Daten für das Projekt, welches in der Dienstleistungsvereinbarung definiert wird, involviert sind. Insbesondere wird H+S bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden dafür Sorge tragen, dass sämtliche Subauftragsverarbeiter im Einklang mit den gleichen Bestimmungen dieser Vereinbarung operieren.

Einführung und Definitionen

Personenbezogene Daten sind definiert als jegliche Informationen, die sich auf ein Datensubjekt beziehen, welches direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch ein Identifizierungsmerkmal, wie Namen, Identifikationsnummern, Ortsdaten, eine Online-Kennung oder einen oder mehrere Faktoren, die einer physischen, physiologischen, genetischen, mentalen, ökonomischen, kulturellen oder sozialen Identifikation einer natürlichen oder juristischen Person (wo anwendbar) eigentümlich sind. Alle anderen Definitionen, auf welche hier Bezug genommen wird, einschließlich der Begriffe Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter, werden in den relevanten Datenschutzvorschriften, einschließlich der EU Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (im Folgenden „DSGVO“) definiert. Die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten ist nicht durch den Anwendungsdienst vorgesehen und ist daher von dieser Vereinbarung ausgeschlossen. Durch die Anmeldung zur Nutzung der Software und Services von H+S und die Zustimmung zur AGB, einschließlich der Datenschutzerklärung und dieser DVV, stimmen die Parteien unter allen nationalen Datenschutzgesetzen und unter der DSGVO zu, dass diese Vereinbarung das Verhältnis zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter regelt und Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch H+S regelt. Diese Vereinbarung hat Vorrang, soweit sie nicht durch eine andere unterzeichnete DVV, welche ihren Vorrang über diese Vereinbarung kommuniziert, ersetzt wird. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch H+S für den Kunden ist es, die Sicherstellung der vollständigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden und die Erfüllung dieser Vereinbarung zu erlauben. H+S versichert, dass ausreichende Sicherheit der personenbezogenen Daten zu jeder Zeit sichergestellt wird. Beide Parteien bestätigen ihre Autorität, diese Vereinbarung einzugehen, indem sie dies tun.

Verantwortung des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter muss sämtliche personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen nach dessen Anweisungen handhaben. Beim Abschluss dieser Vereinbarung wird H+S (und alle Subverarbeiter, mit denen der Auftragsverarbeiter eine rechtliche Dienstvereinbarung hat) angewiesen, personenbezogene Daten wie folgt zu verarbeiten:

1.Im Einklang mit nationalem und europäischem Recht

2.Um seine Verpflichtungen unter den Bestimmungen für die Dienstanwendung zu erfüllen

3. So wie durch den Verantwortlichen angewiesen

4. So wie in dieser Vereinbarung beschrieben

Als Teil der Zurverfügungstellung der Anwendung ist der Auftragsverarbeiter dazu verpflichtet, dem Kunden stets adäquate Lösungen zur Begleitung steter Entwicklung seines Unternehmens durch die Verwendung des Dienstes zur Verfügung zu stellen. Der Auftragsverarbeiter hält fest, wie der Kunde die Anwendung nutzt, um die besten Vorschläge zu machen, um zu jeder Zeit relevante Dienste anbieten zu können und um die präzisesten Kommunikationen zu senden, um auf die stete Leichtigkeit der Nutzung und Zufriedenheit hinzuarbeiten. Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten von der Anwendung Teil dessen ist, werden sie nur im Einklang mit dieser DVV und anwendbaren Rechtsnormen verarbeitet und nur insoweit weitergegeben, wie es notwendig ist, um ein besseres Erlebnis für den Kunden zu schaffen. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und den Kosten der Implementierung sowie der Reichweite, dem Kontext und dem Zweck der Verarbeitung, wird verlangt, dass der Auftragsverarbeiter alle zumutbaren Vorkehrungen trifft, einschließlich technischen und organisatorischen Vorkehrungen, um einen ausreichenden Grad an Sicherheit in Bezug auf das Risiko und die Kategorie der personenbezogenen Daten sicherzustellen. Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützen, soweit sie notwendig sind, unter Berücksichtigung der Natur des Verfahrens und der Kategorie der Information, die dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung steht, um die Einhaltung der Verpflichtungen des Verantwortlichen unter anwendbarem Datenschutzrecht zu gewährleisten. Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen unverzüglich benachrichtigen, wenn der Auftragsverarbeiter von einer Sicherheitslücke Kenntnis erlangt. Darüber hinaus wird der Auftragsverarbeiter, soweit möglich und legal, den Verantwortlichen informieren, wenn ein Antrag auf Datenzugriff (Data Access Request) von einer Einrichtung gestellt wird, der der Auftragsverarbeiter die Daten zur Verfügung stellen sollte. Der Auftragsverarbeiter wird auf einen solchen Antrag reagieren, sobald er vom Verantwortlichen hierfür autorisiert wurde. Der Auftragsverarbeiter wird keine Informationen über diese Vereinbarung offenlegen, es sei denn, dass der Auftragsverarbeiter durch Gesetz, zum Beispiel durch einen Gerichtsbeschluss, dazu verpflichtet ist. Wenn der Verantwortliche weitere Information oder Unterstützung bezüglich der Sicherheit der Daten, Dokumentation oder Information darüber, wie der Auftragsverarbeiter grundsätzlich personenbezogene Daten verarbeitet benötigt, kann er diese Information vom Auftragsverarbeiter anfordern. Der Auftragsverarbeiter, seine Angestellten und assoziierte Unternehmen oder Personen werden Vertraulichkeit in Bezug auf personenbezogene Daten, die unter dieser Vereinbarung verarbeitet werden, sicherstellen. Diese Vorkehrung bleibt auch nach Beendigung der Vereinbarung in Kraft, unabhängig vom Grund der Beendigung.

Verantwortung des Verarbeiters

Der Verantwortliche bestätigt durch Unterzeichnung dieser Vereinbarung, dass er bei Nutzung der Anwendung befähigt ist, seine Daten uneingeschränkt verarbeiten zu dürfen, soweit im Einklang mit allen datenschutzrechtlichen Anforderungen, einschließlich der DSGVO. Er gibt seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu jeder Zeit während der Verwendung des Dienstes. Der Verantwortliche kann jederzeit seine Einwilligung widerrufen, jedoch wird hierdurch die Vereinbarung beendigt und der Auftragsverarbeiter wird nicht länger den Dienst zur Verfügung stellen können. Der Kunde hat eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem Auftragsverarbeiter (einschließlich aller Subverarbeiter) durch die Verwendung des Dienstes von H+S. Der Verantwortliche ist zu jeder Zeit verantwortlich für die Richtigkeit, die Integrität, den Inhalt und die Zuverlässigkeit der Daten, die vom Auftragsverarbeiter verarbeitet werden. Er hat alle obligatorischen Voraussetzungen, bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllt, in Bezug auf die Benachrichtigung der relevanten öffentlichen Behörden, oder den Erhalt einer Erlaubnis von relevanten öffentlichen Behörden. Er hat ferner alle Offenlegungsverpflichtungen gegenüber den relevanten Behörden bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit allen anwendbaren Datenschutzvoraussetzungen erfüllt.

Vereinbarung zur Übertragung von Daten und zur Verwendung durch Subunternehmer

Um den Dienst dem Verantwortlichen anzubieten, nutzt der Auftragsverarbeiter Subunternehmer. Diese Subunternehmer können Drittpersonen sowohl innerhalb als auch außerhalb der/des EU / EWR sein. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass alle Subunternehmer die Verpflichtungen und Voraussetzungen dieser Vereinbarung erfüllen, insbesondere, dass deren Datenschutzniveau den Standards entspricht, die von relevantem Datenschutzrecht gefordert werden. Wenn sich die anwendbare Rechtsordnung außerhalb der/des EU/EWR befindet und nicht auf der Auflistung der Europäischen Kommission für zufriedenstellende Datenschutzniveaus unter der DSGVO befindet, wird eine besondere Vereinbarung zwischen H+S und dem Subunternehmen getroffen, um sicherzustellen, dass alle personenbezogenen Daten im Einklang mit den Voraussetzungen des aktuellen EU-Datenschutzrechts behandelt werden. Die Subunternehmer des Datenanbieters werden als Liste geführt. Der Verantwortlich kann auf Nachfrage über den Kontakt info@2inspect.tech Einsicht in die Lister verlangen. Diese Vereinbarung konstituiert die vorherige, spezifische und ausdrückliche Einwilligung des Verantwortlichen zur Verwendung von Subunternehmern durch den Datenverantwortlichen, welche sich zeitweise außerhalb der/des EU / EWR oder Territorien, die von der Europäischen Kommission anerkannt wurden, befinden können. Der Verantwortliche kann jederzeit seine Einwilligung widerrufen, jedoch wird hierdurch die Vereinbarung beendigt und der Auftragsverarbeiter wird nicht länger den Dienst zur Verfügung stellen können. Wenn ein Subunternehmer eingesetzt wird oder personenbezogene Daten außerhalb der/des EU / EWR oder Territorien, die von der Europäischen Kommission anerkannt sind, gespeichert werden, trägt der Auftragsverarbeiter die Verantwortung zu gewährleisten, dass eine zufriedenstellende Grundlage für die Übertragung personenbezogener Daten in einen Drittstaat im Auftrag des Verantwortlichen gewährleistet wird, einschließlich der Nutzung der Standardverträge der EU-Kommission oder spezifischer Maßnahmen, die im Vorhinein von der EU-Kommission anerkannt wurden. Der Verantwortliche muss informiert werden, bevor der Auftragsverarbeiter seine Subunternehmer austauscht. Der Verantwortliche kann Einspruch gegen den neuen Sub-Verarbeiter erheben, der seine personenbezogenen Daten im Auftrag des Auftragsverarbeiters verarbeitet, jedoch nur, wenn der Subverarbeiter die Daten nicht im Einklang mit relevantem Datenschutzrecht verarbeitet. Der Auftragsverarbeiter kann die Einhaltung des Datenschutzrechts demonstrieren, indem er dem Verantwortlichen Zugang zur Datenschutzeinschätzung des Auftragsverarbeiters gewährt. Sollte der Verantwortliche weiterhin der Einsetzung des Subunternehmers widersprechen, kann er sein Abonnement ohne die gewöhnliche Kündigungsfrist des Dienstes beendigen, wodurch sichergestellt wird, dass die personenbezogenen Daten nicht vom ungewollten Subunternehmer verarbeitet werden.

Laufzeit der Vereinbarung

Die Vereinbarung bleibt so lange gültig, wie der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten unter Verwendung der Dienstanwendung des Verantwortlichen verarbeitet und soweit sie nicht durch eine andere unterzeichnete DVV, welche ihren Vorrang über diese Vereinbarung kommuniziert, ersetzt wird.

Beendigung der Vereinbarung

Mit Beendigung eines Abonnements, mithin wenn die Vereinbarung endet, kann der Datenverantwortliche alle Daten des Benutzerkontos löschen. Mit der Ausführung des Datenlöschvorgangs, der durch den Datenverantwortlichen angestoßen wird, löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten, außer diejenigen, die aufgrund der anwendbaren rechtlichen Anforderungen erhalten werden müssen und die in einem solchen Fall im Einklang mit technischen und organisatorischen Schutzvorkehrungen von H+S aufbewahrt werden.

Änderungen der Vereinbarung

Änderungen der Vereinbarung müssen in einem separaten Anhang der Vereinbarung angefügt werden. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung für unwirksam befunden werden, hat dies keine Auswirkung auf die restlichen Bestimmungen. Die Parteien ersetzen die unwirksamen Bestimmungen mit rechtlichen Bestimmungen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen.

Verantwortlichkeiten und Gerichtsbarkeiten

Haftung für Ansprüche, die aus der Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung hervorgehen, wird von den Haftungs- und Schadensersatzbestimmungen in den AGB hervorgehen. Dies gilt auch für sämtliche Verletzungen durch die Subverarbeiter des Auftragsverarbeiters.

Diese Vereinbarung wird von deutschen Gerichten überprüft, welchen die ausschließliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten, die dieselbige betreffen, zusteht.